Ratgeber bei einer Kündigung


Unmittelbare Schritte nach Erhalt der Kündigung


  1. Nichts unterschreiben: Unterschreiben Sie auf keinen Fall sofort irgendwelche Dokumente, auch nicht den Erhalt der Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag. Der Arbeitgeber muss den Zugang der Kündigung nachweisen, nicht Sie.
  2. Zugangsdatum dokumentieren: Notieren Sie sich genau das Datum und die Uhrzeit, wann Sie die Kündigung erhalten haben. Dies ist entscheidend für die Berechnung wichtiger Fristen.
  3. Kündigung prüfen (lassen): Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (keine E-Mail, kein Fax, keine sms, keine WhatsApp) und vom Kündigungsberechtigten (z.B. Geschäftsführer, Personalleiter) im Original, keine Kopie unterschrieben sein. Ein Anwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft kann prüfen, ob Formfehler vorliegen oder ob die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.
  4. Rechtlichen Rat einholen: Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihre Gewerkschaft. Es muss schnell entschieden werden, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.
  5. Frist für Kündigungsschutzklage beachten: Wollen Sie sich gegen die Kündigung wehren, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam, und rechtliche Schritte sind in der Regel ausgeschlossen.


Meldepflichten bei der Agentur für Arbeit


  1. Arbeitsuchend melden: Sobald Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet (unabhängig davon, ob Sie Kündigungsschutzklage erheben), müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
  2. Frist bei kurzfristiger Kündigung: Erhalten Sie die Kündigung kurzfristiger (innerhalb von drei Monaten vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses), müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts (also nach Erhalt der Kündigung) persönlich bei der Agentur für Arbeit melden.
  3. Arbeitslos melden: Am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie sich zusätzlich arbeitslos melden, um Arbeitslosengeld zu beantragen. 

   
Weitere Schritte


  • Arbeitspapiere: Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf die Aushändigung Ihrer Arbeitspapiere, wie z.B. Arbeitszeugnis (einfach oder qualifiziert), sozialversicherungsrechtlichen Dokumente (Arbeitsbescheinigung, Sozialversicherungsmeldungen, Steuerbescheinigungen).
  • Resturlaub: Klären Sie, wie viel Resturlaub Ihnen zusteht und ob dieser noch genommen oder ausbezahlt wird.
  • Bewerbungen: Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche nach einer neuen Stelle.