Muster-Kündigungsschutzklage

Hinweis: Diese Muster dienen nur als allgemeine Vorlage. Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ist erforderlich.

Hinweis zum Muster

 

Dieses Muster ist nur ein Beispiel. Ob es wirksam ist, hängt stark von der Vertragsart, den beteiligten Parteien und dem anwendbaren Recht ab. Gerade im deutschen AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB) sind viele Haftungsausschlüsse unwirksam, wenn sie Verbraucher betreffen. Sie sollten das Muster daher immer anwaltlich prüfen lassen, bevor Sie es verbindlich verwenden. Eine Gewährleistung oder Haftung durch die Kanzlei Müller wird nicht übernommen.



Muster Kündigungsschutzklage

An das
Arbeitsgericht [Ort]
[Adresse des zuständigen Arbeitsgerichts]


Kläger/in:
[Vor- und Nachname]
[Adresse]
[PLZ Ort]


Beklagte/r (Arbeitgeber/in):
[Firmenname]
[Adresse]
[PLZ Ort]

Klageantrag:

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom [Datum der Kündigung] nicht beendet worden ist.

2. Das Arbeitsverhältnis besteht zu unveränderten Bedingungen über den [Kündigungstermin] hinaus fort.

3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Bedingungen als [Berufsbezeichnung] weiterzubeschäftigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zwischenzeugnis zu erteilen.

 

Begründung:

1. Der Kläger ist seit dem [Datum des Arbeitsbeginns] bei der Beklagten als [Tätigkeit/Position] beschäftigt.

2. Mit Schreiben vom [Datum der Kündigung], das dem Kläger am [Datum des Zugangs] zuging, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum [Datum].

3. Gegen diese Kündigung richtet sich die vorliegende Kündigungsschutzklage, die innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben wird (§ 4 KSchG).

4. Die Kündigung ist sozial ungerechtfertigt und/oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam.

Beweismittel:

- Arbeitsvertrag vom [Datum]

- Kündigungsschreiben vom [Datum]

 


Ort, Datum
_________________________
(Unterschrift Kläger/in)


Diese Muster dienen nur als allgemeine Vorlage.

Eine rechtliche Prüfung im Einzelfall ist erforderlich.